Auditorium, Foto: Jennifer Zumbusch

Das Kunstmuseum Bonn gehört zu den großen, bundesweit beachteten Museen für Gegenwartskunst. Sein 1992 eröffneter, von dem Berliner Architekten Axel Schultes entworfener Neubau zählt deutschlandweit zu den wichtigsten Museumsbauten der letzten Jahrzehnte und besticht durch seine herausragende Architektur. Aus diesem Grund ist das Kunstmuseum nicht nur eine einzigartige Kulisse für nationale und internationale Film- und Fotoarbeiten, sondern auch eine beliebte Eventlocation mit besonderem Flair.

EVENTLOCATION

Das großzügige Foyer im Erdgeschoss mit seiner spektakulären Treppe bietet optimale Bedingungen für die Durchführung außergewöhnlicher Abendveranstaltungen und exklusiver Empfänge mit bis zu 200 Personen – selbstverständlich auch mit Catering. Als kulturelles Begleitprogramm zu Ihrer Veranstaltung bieten wir Ihnen außerdem individuelle Führungen durch die Sammlung oder die aktuellen Wechselausstellungen an.

Das Auditorium im Untergeschoss mit seiner umfangreichen technischen Ausstattung und den 198 Sitzplätzen eignet sich besonders gut für die Durchführungen von Kongressen, Podiumsdiskussionen und Konzerten. Zudem bietet der angrenzende offene Vorraum genügend Platz für die Bewirtung Ihrer Gäste.

Über Konditionen und freie Termine informieren wir Sie gerne.

Julia Friedek
T: 0228 77-6208
E-Mail: Julia.friedek@bonn.de

Das Kunstmuseum kann ausschließlich für geschäftliche Zwecke angemietet werden (Firmenveranstaltungen, Informationsveranstaltungen etc.). Die Durchführung von privaten Veranstaltungen wie Geburtstagen und Hochzeiten ist leider nicht möglich.

Allgemeine Mietbedingungen | PDF

Technische Daten Auditorium | PDF

Ansichten Kunstmuseum | PDF

Blick vom Obergeschoss ins Foyer, ©HeidelbergEngineering
Blick vom Obergeschoss ins Foyer, ©HeidelbergEngineering

FILM- UND FOTOLOCATION

Aktuelle Berichterstattung, private Studien und wissenschaftliche Zwecke

Für die aktuelle Berichterstattung zu Ausstellungen des Kunstmuseums, für private Studien im Zusammenhang mit den Exponaten oder der Architektur und zu wissenschaftlichen Zwecken dürfen Sie in den Ausstellungsräumen fotografieren und filmen. Blitzlicht, Handscheinwerfer oder Stativ sind aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher:innen und zum Schutz der Kunstwerke nicht erlaubt. Weitere Informationen – auch zum Urheberrecht – entnehmen Sie bitte der „Verpflichtungserklärung zu Foto- und Filmaufnahmen für nicht kommerzielle Zwecke“. Bitte geben Sie diese ausgefüllt an der Museumskasse ab. Selbstverständlich erhalten Sie den Vordruck auch direkt an der Kasse.

Sollten Sie aus anderen als den oben genannten Gründen fotografieren oder filmen wollen oder sollte es sich um umfangreichere Arbeiten handeln, ist es erforderlich, dass Sie sich wegen des Genehmigungsverfahrens und der Koordination im Haus vorab mit uns in Verbindung setzen.

PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Bitte beachten Sie, dass größere Taschen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe kostenlos abgegeben werden müssen.

Verpflichtungserklärung zu Foto- und Filmaufnahmen für nicht kommerzielle Zwecke l PDF

Sicherheitshinweise l PDF

Shootings für private Zwecke

Gerne dürfen Sie das Foyer und das Außengelände des Kunstmuseum Bonn als Hintergrund für Ihre Hochzeitsbilder, Portraitfotos und andere Shootings für private Zwecke (ohne kommerziellen Hintergrund) nutzen. Je nach Dauer und Aufwand wird eine Motivmiete in Höhe von mindestens 150 € netto erhoben. Jedes Shooting bedarf eines Genehmigungsverfahrens. Bitte setzen Sie sich frühzeitig zur Terminabsprache und Klärung weiterer Einzelheiten mit uns in Verbindung.

Film- und Fotoaufnahmen für kommerzielle Zwecke

Bitte melden Sie geplante Shootings und Dreharbeiten so früh wie möglich beim Veranstaltungsmanagement an, damit Ihr Wunschtermin berücksichtigt und ein reibungsloser Ablauf vor Ort sichergestellt werden kann. Für gewerbliche Aufnahmen und journalistische Arbeiten, die keine aktuelle Berichterstattung beinhalten, wird eine Motivmiete fällig, über die sich das Kunstmuseum und die potentielle Mieter:in im Vorfeld verständigen. Um für alle Parteien Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist unter anderem der Abschluss eines Motivüberlassungsvertrags erforderlich. Die vereinbarte Motivmiete wird im Nachgang gemeinsam mit eventuell anfallenden Personal- und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Über die Konditionen und freie Termine informieren wir Sie gerne.

Julia Friedek
T: 0228 77-6208
E-Mail: Julia.friedek@bonn.de

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